
Mitgliedschaft
Ordentliches Mitglied der Deutschen Medien Golf Gesellschaft (DMGG) kann werden, wer einem vom Deutschen Golfverband anerkannten Golfclub als ordentliches Mitglied angehört und...
a) ... bei Presse, Film, Funk, Fernsehen haupt- oder
freiberuflich tätig ist.
b) ... in Presse- oder PR-Abteilungen der Wirtschaft
oder Behörden tätig ist. Gleiches gilt auch für
Werbeagenturen oder ähnliche Unternehmen.
c) ... in anderen Medienbereichen (Online,
Druck, Autor, etc.) tätig ist.
d) ... Ehe- oder Lebenspartner eines Mitglieds ist.
Die Mitgliedschaft ist an den Partner gebunden.
Wer diese Bedingung erfüllt, kann einen Antrag auf Aufnahme in die DMGG stellen. Das Präsidium entscheidet über die Aufnahme.
Eine außerordentliche Mitgliedschaft in der DMGG kann erworben werden, wenn eine solche im Interesse des Vereins wünschenswert erscheint. Die Aufnahme muss durch die Hauptversammlung genehmigt werden. Außerordentliche Mitglieder haben kein Stimmrecht.
Gebühren
Die Gebühr für Neuaufnahme beträgt einmalig 75 Euro.
Der Jahresbeitrag beträgt grundsätzlich 100 Euro pro Jahr. Dieser Mitgliedsbeitrag ist bei Aufnahme bis zum 30.6. eines Jahres voll, in der Zeit von Juli bis Ende September zu 50% zu entrichten. Spätere Neuaufnahmen spielen den Rest des Jahres beitragsfrei.
Aufnahmeantrag
Sie möchten DMGG-Mitglied werden? - Einen Aufnahmeantrag können Sie hier downloaden. Bitte füllen Sie ihn vollständig aus und faxen ihn an die DMGG-Geschäftsstelle:
Fax 040 / 81 95 74 60
oder schicken sie ihn per Post an:
Deutsche Medien Golf Gesellschaft e.V.
Geschäftsstelle z. Hd. Frau von Wagner-Spielhagen
Tannenhof 65
22397 Hamburg
Auch die Einzugsermächtigung für den Beitrag (obligatorisch) können Sie hier herunterladen und Ihrem Antrag beifügen.
Partner von Mitgliedern können hier einen Partner-Aufnahmeantrag herunterladen.
Unsere Telefonnummer: 040 / 79 30 03 56
Ansprechpartnerin ist Frau Anja von Wagner-Spielhagen
E-Mail: DMGG@mediengolfer.de